Informationen
Update 30.01.23
Liebe Patienten,
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat am 24. Januar 2023 eine neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht, die am 01. Februar 2023 in Kraft tritt.
Keine Änderungen gibt es in Bezug auf die Maskenpflicht für Patienten und Besucher einer Zahnarztpraxis. Die in § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) begründete Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) gilt (nach derzeitigem Stand) bis zum 07. April 2023.
Grundsätzlich ist die Infektionsgefahr in einer Zahnarztpraxis ist äußerst gering, da wir routinemäßig ein sehr gründliches Qualitätsmanagement bezüglich der Hygiene betreiben. Schon immer arbeiten wir mit Einmalhandschuhen, Mundschutz und Schutzbrille. Alle Behandlungseinheiten und Oberflächen eines Behandlungszimmers werden nach jedem Patienten gründlich desinfiziert. Einige Routinen habe wir aufgrund der aktuellen Lage noch einmal überprüft und angepasst. Wir möchten Sie aber bitten, die Praxis nur nach vorheriger Terminvergabe (telefonisch oder online) aufzusuchen.
Wenn Sie Erkältungssymptome haben und Kontakt mit einer (womöglich) infizierten Person hatten, muss vor einem Termin in unserer Praxis abgeklärt werden, ob Covid-19 bei Ihnen vorliegt.
Dazu können Sie die 116 117 von zu Hause aus anrufen und sich informieren.